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Kieler Polizeiführer Röper akzeptiert Zwangsversetzung

Der umstrittene Kieler Polizeidirektor Wolf-Rüdiger Röper hat gestern überraschend im Verfahren vor dem Schleswiger Oberverwaltungsgericht nach Erörterung der Sach- und Rechtslage die Klage gegen seine Zwangsversetzung zurückgenommen und einem Vergleich zugestimmt. Der Kieler Innenminister Hans-Peter Bull verzichtete im Gegenzug auf weitere disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den in Ungnade gefallenen Polizeiführer.

Röper hatte am 10. Juli 1991 bei einer Einsatzbesprechung anläßlich der Räumung der „Alten Sternwarte“ in Kiel junge Beamte aufgehetzt. Er hatte sie aufgefordert, bei den Besetzern „so zuzupacken, daß der Arm viermal aus der Kugel schlägt“. Ferner sei darauf zu achten, „für die Medien immer nur zu lächeln und zu lächeln“.

Innenminister Bull hatte darin ein Dienstvergehen erkannt, weil die publizierten Äußerungen schädlich für das Ansehen der Polizei gewesen seien. Dadurch sei sein Vertrauen in Röper als Polizeiinspektor getrübt. Der Minister versetzte den 52jährigen daraufhin zur Schutzpolizei. Röper hatte gegen seine Strafversetzung zunächst geklagt und vor dem Kieler Verwaltungsgericht Recht bekommen. Bull hatte dagegen Revision beantragt. kva

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