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Kids früher bestrafen?

■ Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig lehnt Strafmündigkeit ab zwölf Jahre ab

Bonn (ddp/ADN) – Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) und der Kinderschutzbund haben die Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit von Kindern von 14 auf zwölf Jahre zurückgewiesen. Sie war von der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) erhoben worden.

Es bestünden genug Möglichkeiten, der Kinderkriminalität unter anderem durch Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu begegnen, erklärte Schmidt-Jortzig in Bonn. Dazu zähle die zwangsweise Heimunterbringung. Außerdem sei die Entziehung der elterlichen Sorge in Extremfällen möglich. Hier seien die Kommunen und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gefordert.

DPloG-Bundeschef Gerhard Vogler hatte zuvor vor Journalisten in Bayreuth erklärt, die Kriminalität Minderjähriger habe „besorgniserregend“ zugenommen. Seit 1991 habe sich die Zahl tatverdächtiger Kinder bis 14 Jahre um zwei Drittel auf 133.018 im vergangenen Jahr erhöht. Allein von 1995 auf 1996 betrug laut Vogler die Steigerungsrate 15,7 Prozent.

Der Rechtsstaat müsse sich deshalb auf die neue Form der Kinderkriminalität einstellen, forderte der DPloG-Vorsitzende. „Dazu gehört auch eine gesetzliche Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre“, sagte Vogler. Dabei sei sich die Gewerkschaft durchaus bewußt, daß Zwölfjährige nicht in den „Knast“ gehörten. Aber andere Sanktionen des Jugendstrafrechts, wie die Erteilung von richterlichen Weisungen zum Aufenthaltsort und die richterliche Verwarnung, die Erteilung von Auflagen sowie die Verhängung von Jugendarrest, könnten eine abschreckende Wirkung haben. Auch der Deutsche Kinderschutzbund wies eine Herabsetzung der Strafmündigkeit zurück. „Davon halten wir gar nichts, denn es ist eine altbekannte Tatsache, daß Kinder und Jugendliche durch Strafvollzug nicht resozialisiert werden“, sagte der Geschäftsführer des Kinderschutzbundes, Walter Winkler.

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