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Keine Werbung?

■ „Mischfinanzierung“ infrage gestellt

Bonn (taz) – Der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Manfred Buchwald, stellte am Dienstag in Bonn vorsichtig die öffentlich- rechtliche Mischfinanzierung infrage. 1993 wird die ARD erneut 300 Millionen Mark an Werbeeinnahmen einbüßen. Der angepeilte 80:20-Mix aus Gebühren und Werbung hat sich inzwischen zu einem Verhältnis von 92:8 verschoben. Gebührenerhöhungen sind an die Zustimmung der Bundesländer gebunden, wodurch der öffentlich- rechtliche Rundfunk „in dubiose Pflichten“ genommen sei, erklärte Buchwald. Der SR-Chef fordert deshalb die „parteipolitische Neutralisierung“ der Gebührenerhöhungen. Er würde die Gebühren gerne parallel zu Inflationsrate oder Bruttosozialprodukt steigen sehen. Ein entsprechendes Signal erhofft sich Manfred Buchwald vom Bundesverfassungsgericht, das sich 1993 mit dem Thema beschäftigen wird. Zusätzlich zu dieser dynamischen Erhöhung fordert der Intendant „Sonderzuschläge“, etwa für technologische Neuentwicklungen. Solche Zuschläge sollten weiterhin von den Landtagen beschlossen werden. Gebe es einen solchen Finanzierungsrahmen, so Buchwald, „dann brauchen wir die Werbung nicht mehr“. Doch bislang ist die Mischfinanzierung gesetzlich festgeschrieben.

Gleichzeitig betont ein vom SR in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten die Pflicht des Staates, per Gebühren eine „angemessene und funktionsgerechte Finanzierung der unerläßlichen Grundversorgung“ von ARD und ZDF zu sichern. Das Gutachten stützt auch den oft angegriffenen Finanzausgleich innerhalb der ARD. Dieser Ausgleich ist danach kein „Gnadenbrot der reichen Anstaltsvettern“, sondern verfassungsrechtliche Verpflichtung. C. Heinzle

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