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in kürze VERZIEHENER EHEBRUCHKeine Unterhaltspflicht

Auch wenn der Ehemann seiner Frau ein Dauerverhältnis verziehen hat, aus dem ein Kind hervorging, schuldet er ihr keinen Unterhalt, wenn sie endgültig zum Kindsvater zieht. Mit der Begründung lehnte das OLG Nürnberg einen Unterhaltsprozess ab (Az.: 11 WF 1903/00). (ap)

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