■ Urteil: Keine Taschenkontrolle
Karlsruhe (dpa) – Kaufhäuser dürfen die Taschen ihrer KundInnen nur bei konkretem Diebstahlverdacht durchsuchen lassen. Deshalb sei die „Information“ in Supermärkten unzulässig, entweder die Tasche abzugeben oder zuzulassen, „daß wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen“, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs.
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