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Keine Stasi-Überprüfung

■ Gericht verwirft Thüringer Beschluß

Weimar (dpa) – Die Stasi-Überprüfung von Thüringer Landtagsabgeordneten ohne Schutzbestimmungen für die Betroffenen verstößt gegen die Landesverfassung. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof gestern entschieden. Der Landtag hatte 1995 beschlossen, alle Abgeordneten ohne konkreten Verdachtsmoment auch gegen ihren Willen bei der Gauck-Behörde überprüfen zu lassen. Das ist nach dem Urteil unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsstellung der Parlamentarier. Gegen den Beschluß des Landtags hatten drei PDS-Abgeordnete geklagt.

Grundsätzlich seien die Parlamente berechtigt, zur Wahrung ihrer Vertrauenswürdigkeit alle Abgeordneten mehrfach und gegen ihren Willen auf Zusammenarbeit mit der Stasi zu überprüfen, stellte das Gericht fest. Allerdings müsse das Prüfverfahren so geregelt sein, daß ein Mißbrauch der Informationen unterbunden und Beteiligungsrechte der Betroffenen gewährleistet seien.