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Keine Rüge für Bayern

Klage gegen Verzögerung der Homoehe in Karlsruhe abgewiesen. Bayern hat seine Pflichten nicht verletzt

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat mit Bayern noch etwas Geduld. 26 homosexuelle Paare, die im Freistaat bereits im August heiraten wollten, scheiterten in Karlsruhe nun mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die bayerische Verzögerungstaktik bei der Homoehe.

In ihrer von der Anwältin Sabine Maria Augstein formulierten Verfassungsbeschwerde hatten die Kläger die monatelange Untätigkeit des Freistaats gerügt. Obwohl seit Februar klar sei, dass das Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften zum 1. August in Kraft trete, habe die CSU-Landesregierung „hochmütig“ darauf vertraut, dass das Bundesverfassungsgericht das Inkrafttreten verhindern werde. Tatsächlich hatte Karlsruhe im Juli jedoch grünes Licht für einen Start der Homoehe gegeben.

Allerdings verzichtete Karlsruhe nun im Fall der dadurch ausgelösten bayerischen Verzögerung auf ein Eingreifen. Bayern habe seine Pflichten bisher nicht „evident“ verletzt, heißt es in dem gestern gefassten Beschluss. Immerhin habe die Landesregierung am 31. Juli den Entwurf für ein Ausführungsgesetz zur Homoehe beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Es sei nicht erkennbar, dass Bayern die den Homosexuellen im Bundesgesetz eingeräumten Rechte „über einen längeren Zeitraum vorenthalten“ wolle. Mit einem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes könne bis Ende Oktober gerechnet werden.

Mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde hat sich auch die von Augstein beantragte einstweilige Anordnung gegen Bayern erledigt. In einer Nebenbemerkung wies das Gericht darauf hin, dass Karlsruhe das Verfahren angesichts der Vorgaben der Bayerischen Landesverfassung ohnehin kaum hätte beschleunigen können. CHR

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