: „Keine Mittel“ gegen Ultrarechte
Berlin (ap) - Das Präsidium der Volkskammer hat seine Bemühungen eingestellt, die „Republikaner“ in der DDR für die gesamtdeutsche Wahl verbieten zu lassen. Das gab der Vizepräsident des DDR-Parlaments, Reinhard Höppner, bekannt. Es gebe nicht genug Beweismittel gegen die ultrarechte Partei, um ein Verbot beim Obersten Gericht der DDR zu erwirken. Laut deutsch-deutschem Wahlvertrag genießen alle nicht vom Bundesverfassungsgericht oder vom Obersten DDR -Gericht verbotenen Parteien bei der Vorbereitung der Wahl volle Betätigungsfreiheit. Die Volkskammer hatte am 5.2. ein Betätigungsverbot für die Reps beschlossen. Höppner zufolge war dies eine vorläufige Entscheidung, die bis zum Vorliegen eines Parteiengesetzes gelten sollte. „Wir haben keine Mittel gefunden“, um die „Republikaner“ von der Wahl auszuschließen.
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