■ KEF & Telekom: Keine Kollisionsgefahr
Berlin (taz) – Gesetzestexte sind meist eine dröge Lektüre. Spannend kann es aber werden, wenn man die ersten Entwürfe mit dem Ergebnis vergleicht. Nehmen wir den neuen Rundfunkstaatsvertrag. Nach langem Ringen konnten sich die Medienpolitiker der Länder letzten Donnerstag endlich einigen. In den Entwürfen, mit denen sie in die letzten Verhandlungen gingen, gab es eine interessante Passage. Artikel 6 beschäftigte sich mit der Zusammensetzung der KEF. Ein einflußreiches Gremium, das über die Verteilung der Rundfunkgebühren an ARD und ZDF und damit über Milliarden entscheidet. Um eine gewisse Unabhängigkeit zu garantieren, schloß der Entwurf Personen, bei denen „die Gefahr einer Interessenskollision“ besteht, von KEF-Tätigkeiten aus. Darunter fielen u.a. Bedienstete von ARD und ZDF, von Privaten und Landesmedienanstalten. Zudem sah der Text auch bei Mitarbeitern von Kabelnetzbetreibern Probleme.
In der Endfassung fehlt der letzte Zusatz. Wie aus dem Teilnehmerkreis zu erfahren war, geht die Streichung auf das Engagement von NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement zurück. Wenn man sich die aktuelle KEF anschaut, wird klar warum: Das von NRW benannte KEF-Mitglied heißt Dr. Franz Arnold. Der firmiert im elften KEF-Bericht als „Ministerialdirektor im einstweiligen Ruhestand“. Nicht erwähnt ist seine nicht unbedeutende Nebentätigkeit: Arnold ist „Beauftragter des Vorstandes für Breitbandkabel“ bei der Deutschen Telekom AG – mit eigenem Büro und Sekretärin in der Bonner Zentrale.
Das Prekäre: Arnold entscheidet als KEF-Mitglied mit über die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und damit auch über dessen technische Verbreitung im Kabel – die keinen kleinen Posten ausmacht. Bei der Telekom beschäftigt er sich gleichzeitig mit der Frage, wie der Verlustbringer Kabel besser vermarktet bzw. verkauft werden kann. Dennoch: Die Politik sieht – zumindest seit letztem Donnerstag – offenbar keine Gefahr einer Interessenkollision. Marcel Rosenbach
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