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Keine Klage gegen Scharon

BRÜSSEL afp/rtr ■ Israels Ministerpräsident Scharon wird in Belgien nicht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt. Überlebende der Massaker von 1982 in den palästinensischen Flüchtlingslagern von Beirut hatten gegen Scharon aufgrund eines belgischen Gesetzes geklagt, wonach die Justiz Ausländer auch dann wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen verfolgen kann, wenn die Taten im Ausland begangen wurden. Das Brüsseler Berufungsgericht urteilte gestern, eine Anklage sei nur möglich, wenn der mutmaßliche Täter in Belgien gestellt werde. Israels Kabinett begrüßte das Urteil. Ein Anwalt will den Fall vor das Oberste Gericht Belgiens bringen.

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