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Keine Gnade für Hungerstreikenden

Essen (taz) - Auch am 45. Tag des Hunger- und Durststreiks von Michael Düllmann im Wuppertaler Knast (die taz berichtete) hat der rheinland-pfälzische Justizminister Caesar noch nicht über eine Haftaussetzung für Düllmann entschieden. Düllmann wurde wegen seiner Teilnahme an friedlichen Blockaden gegen Chemie- und Atomwaffen in Fischbach und Hasselbach verurteilt und sitzt seit dem 19. Juni im Gefängnis.

Er erkennt die Urteile nicht an, weil sie „das Wesen des Rechts, nämlich Schutzmittel der Menschen und des Lebens zu sein, total entstellen“.

Der Generalstaatsanwalt in Koblenz, Dr. Hans-Joachim Ulrich, hatte am Mittwoch letzter Woche Düllmanns Forderung nach Freilassung - wie schon die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach - als Ersuchen um einen „Gnadenerweis“ behandelt und abgelehnt. Der Hungerstreik sei eine Protesthandlung, mit der Düllmann die Justiz zwingen wolle nachzugeben. Besonders unter dem jetzigen Druck der Öffentlichkeit Düllmann erfährt breite Solidarität - sei ein Gnadenerweis „dem Ansehen der Justiz abträglich“. Düllmanns Beispiel dürfe nicht Schule machen. Seine Motive, so Ulrich, spielten dabei keine Rolle. Sie seien bereits bei der Urteilsfindung abschließend geprüft und berücksichtigt worden.

bm

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