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Keine Fraktion

■ Anspruch auf Status abgewiesen

Die vierköpfige Parlamentarische Gruppe Neues Forum/Bürgerbewegung im Abgeordnetenhaus hat keinen Anspruch auf Fraktionsstatus. Mit diesem Urteil wies gestern der Verfassungsgerichtshof eine Organklage der Gruppe zurück.

Das Abgeordnetenhaus (241 Mitglieder) hat wie alle Parlamente in seiner Geschäftsordnung eine Mindestfraktionsgröße von fünf Prozent aller Abgeordneten festgesetzt. Auch die Landesverfassung schreibt eine derartige Regelung vor, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Auch alle anderen Anträge der Parlamentarischen Gruppe Neues Forum/Bürgerbewegung wurden abgewiesen. So steht ihr kein Stimmrecht in den Parlamentsausschüssen zu.

Auch bei der Redezeit der Gruppe in der aktuellen Stunde liegt nach Ansicht der Richter kein Verfassungsverstoß vor. Das Gericht erkannte der Gruppe außerdem nicht das Recht zu, Anträge in das Abgeordnetenhaus einzubringen. Als unzulässig wies es den Antrag auf Gewährung eines „hälftigen Oppositionszuschlages“ zurück. Dieser hätte an das dafür zuständige Präsidium des Abgeordnetenhauses gerichtet werden müssen. ADN

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