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Keine DiskriminierungZum Deutschkurs aufgefordert

Gemäß einer Entscheidung des Landesgerichts Schleswig-Holstein liegt keine Diskriminierung vor, wenn Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer auffordern, einen Deutschkurs zu besuchen.

Gut für die Verständigung mit Kunden: Deutschkurse. Bild: dpa

KIEL dpa | Ausländische Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zu einem Deutschkurs aufgefordert werden, um sich besser mit Mitarbeitern verständigen zu können, werden nicht in ihrer Würde verletzt oder wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert oder belästigt. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das entschied das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, sei keine den Entschädigungsanspruch auslösende Belästigung gemäß Artikel 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, so das LAG.

Für eine Belästigung müsse hinzu kommen, dass hierdurch ein feindliches Umfeld durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen geschaffen werde. Das LAG bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichtes Elmshorn, ließ aber ausdrücklich die Revision gegen das Urteil zu.

Die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Klägerin, deren Muttersprache Kroatisch ist, hatte ihrem Arbeitgeber vorgeworfen, sie aufgrund ihrer Nationalität zu diskriminieren. Sie verlangte deswegen erfolglos eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro. Die Frau arbeitet seit Jahren bei der Beklagten als Reinigungskraft und vertretungsweise als Kassiererin in einem Schwimmbad. Ihr Arbeitgeber hatte sie Mitte 2006 zweimal erfolglos aufgefordert, an einem Deutschkurs teilzunehmen, da es in der Verständigung mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden immer wieder zu Problemen komme.

Nachdem sie lange Zeit krank und arbeitsunfähig war, wurde ihr Ende Januar 2008 nochmals erklärt, dass eine sprachliche Verständigungsmöglichkeit für die Zusammenarbeit mit den Kollegen im Kassen- und Servicebereich unerlässlich sei. Die Klägerin solle ihren Widerstand gegenüber Deutsch als Landessprache aufgeben. Deshalb klagte sie.

(Az.: 6 Sa 158/09)

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6 Kommentare

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  • J
    jochen

    Es sollte doch nun allen klar sein, dass man ohne Deutschkenntnisse keine allzu großen Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.

  • A
    arribert

    Wenn ein Chef bei einem Mitarbeiter feststellt, dass er eine Rechtschreibschwäche hat, dann wird er ihn auch in einen Kurst stecken oder bei leichtem Analphebitismus. Das betrifft doch auch deutsche Mitarbeiter. Wenn jemand als besonderer Verkäufer arbeiten soll, wird er auch in einen Rethorikkurs geschickt. Die Dame sollte wirklich froh sein, einen halbwegs anständigen Job zu haben, mit einem humanen Chef, der sie ja anscheinend fördern möchte.

  • B
    Beteigeuze

    Daß die Frau überhaupt auf die Idee kommt, ihr Klage hätte Aussicht auf Erfolg, zeigt, wie irrsinnig die deutsche Rechtsprechung im Hinblick auf "Migrantenrechte" mittlerweile ist.

    Ehrlich gesagt verwundert mich das Urteil, und ich denke nicht, daß die nächste Instanz (die ob der Ungeheuerlichkeit des Gerichts sicherlich angerufen wird), zum gleichen Ergebnis kommt. Wenn ja, hat sich in unerer Judikative doch etwas zum Positiven bewegt; wenn nicht, ist es ein Beweis dafür, daß noch nicht genügend 68er in Pension sind.`

     

    Der Arbeitgeber hingegen ist selbst schuld, daß es überhaupt so weit kam; er hätte sie nach wiederholten Kundenbeschwerden schleunigst wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen sollen.

  • J
    John

    Was ich nicht verstehe ist, es geht um eine kroatische Arbeitnehmerin und Sie stellen in Ihrem Beitrag ein Bild einer Türkin mit Kopftuch als Titelbild ein.

     

    Gern würde ich wissen was Sie dabei dachten als Sie sich entschlossen dieses Bild zu benutzen.

  • T
    Tofuwerferin

    Dies deutsch können ist doch nur ein vorgeschobener zankapfel für arbeitgeber und so leute um sich auf der arbeit zu pprofilieren. In "stellenanzeigen" fragen sie alles mögliche ab und die firma ist voller bild"leser" und ein (5jahre)deutschkasache ist vorarbeiter und die verständigung schon komplett darauf ausgerichtet.

    Also Matze, jahrelang ist se da und mitma gibts ein problem!?

    Im Akw Stade arbeitet(e) einer , der kann nicht lesen, und einen PKW-führerschein besitz er auch.(lief vor Jahren auf`m ndr?)

     

    a zakaj ne? haajdeee

  • M
    Matze

    Ich denke,diese Aufforderung ist auch völlig berechtigt,zumal die deutsche Sprache ja nicht nur Kulturgut ist(was einige Patrioten Deutschtümler ja oftmals hervorheben)sondern vor allem auch das hier vorherrschende Mittel zur Verständigung.

    Funktioniert die Verständigung nicht,kann das schlecht für das Geschäft sein.Von daher denke ich,dass man kaum von Diskriminierung sprechen kann,wenn man von Mitarbeitern verlangt,dass diese lernen sich auf Deutsch ausdrücken zu können.