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Keine Anklage

■ Bad Kleinen: Gericht hält GSG9 für schuldlos

Berlin (taz) – Das Oberlandesgericht Rostock hat eine Anklage von GSG-9-Beamten wegen einer möglichen Ermordung des RAF-Mitgliedes Wolfgang Grams ausgeschlossen. Das Gericht verwarf gestern den Antrag auf eine Anklageerzwingung, den die Eltern des im Juni 1993 in Bad Kleinen erschossenen Grams gestellt hatten. Das OLG geht in seiner Begründung davon aus, daß sich das RAF-Mitglied bei dem mißglückten Festnahmeversuch selbst erschossen habe. Dieser These widersprechen allerdings zahlreiche Gutachten und Zeugenaussagen. Unter anderem hatten eine Kioskverkäuferin auf dem Bahnsteig und ein anonym gebliebener Polizist gegenüber dem Magazin Spiegel erklärt, sie hätten gesehen, wie Beamte der Sondereinheit aus unmittelbarer Nähe auf den bereits wehrlosen Grams geschossen hätten. Bei dem desaströsen Polizeieinsatz war auch der Polizist Michael Newrzella getötet und das RAF-Mitglied Hogefeld festgenommen worden. Seite 4

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