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(K)eine Allianz fürs Leben

Berlin (taz) — Scheidung tut weh — bestenfalls zumindest dem Geldbeutel. Allein die Anwalts- und Gerichtskosten liegen im Durchschnitt zwischen 3.000 und 10.000 Mark, ganz zu schweigen von den oft lebenslangen Unterhaltsverpflichtungen und den häufig damit verbundenen Streitigkeiten. Deswegen bleiben viele Ehen zumindest auf dem Papier bestehen — oder werden erst gar nicht geschlossen. Um die finanziellen Belastungen zu mindern, wenn ein Paar nicht durch den Tod, sondern durch das Gericht geschieden wird, schlägt der Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, Siegfried Willutzki, daher eine Scheidungsversicherung vor. Sie soll ähnlich wie die Haftpflicht beim Auto als „Volksversicherung“ eingerichtet werden und könnte automatisch von Lohn und Gehalt abgebucht werden, so Willutzkis Vorstellungen. Der Familienrichter weiß aber aus Erfahrung, daß eine solche Pflichtversicherung zur Zeit „psychologisch nicht durchsetzbar“ ist. Chancen für seinen Vorschlag sieht er erst, wenn die Scheidungsraten auf 50 bis 60 Prozent steigen. Foto: Anna Gripp

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