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Kein europaweiter Markenschutz für SteiffMein Knopf, dein Knopf

Der Plüschtierhersteller Steiff hat im Streit um den „Knopf im Ohr“ eine juristische Schlappe erlitten. Den Knopf in der Mitte des Ohrs darf nicht er platzieren.

LUXEMBURG afp | Unzählige Kinder in Deutschland kennen seit Generationen den Teddy-Bär „mit Knopf im Ohr“ der Firma Steiff. Trotzdem hat der Plüschtierhersteller aus dem württembergischen Giengen keinen Anspruch auf einen europaweiten Schutz dieser Marke, wie das Gericht der Europäischen Union am Donnerstag in Luxemburg entschied.

Der Marke fehle es an Unterscheidungskraft, weil die Verbraucher allein an einen Knopf im Ohr mit Stofffähnchen daran nicht erkennen könnten, dass es sich um ein Stofftier von Steiff und nicht das eines anderen Herstellers handele, hieß es.

Nach Auffassung des Gerichts sind Knöpfe und kleine Schilder „übliche Gestaltungselemente“ für Stofftiere. Da die Verbraucher aus Zeichen, die mit dem Erscheinungsbild der Waren verschmelzen, gewöhnlich nicht auf die betriebliche Herkunft dieser Waren schließen, müssten die Anmeldemarken daher erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweichen.

Den Streit um ein anderes bekanntes Stofffähnchen, das rote an der Gesäßtasche von Levi's-Jeans, hat der Europäische Gerichtshof zugunsten des Jeansherstellers entschieden: Levi Strauss hatte zwar das Stofffähnchen ebenso wie den Schriftzug „Levi's“ als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist.

Gleichwohl ist auch diese Kombination dem Gericht zufolge schutzwürdig. Anlass des Urteils war die Klage von Levi Strauss gegen einen Textilhersteller, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet hatte.

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4 Kommentare

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  • K
    Korintenbär

    Es fehlt "nur" ein Wort.

  • EG
    Europäische Gerichtshof oder EU-Kommission? scheint wohl eine Frage des Preises

    Mein Steiff-Teddy bekommt keine billige Levi-Amijeans, die in einem texanischen Gefängnis von Todeskandidaten gefertigt wurde.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Die Richter haben keinen blassen Dunst.

    Der Knopf mit dem Fähnchen war und ist seit Jahrzehnten ein eindeutiges Merkmal der Marke Steiff. Wer nach Steiff-Produkten sucht, achtet darauf.

  • B
    Blindmußmansein

    An diesem Urteil erkennt man, dass diese EU Gerichte voll an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei agieren und urteilen. Ein Grund mehr warum sich Europa verhaßt macht.