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Kein Weihnachtsfriede

■ Finanzämter schicken auch über Feiertage den Gerichtsvollzieher

In den Finanzämtern wird in diesem Jahr erstmals kein „Weihnachtsfriede“ einziehen. Statt des bärtigen Mannes mit den Geschenken kann somit nun auch kurz vor oder nach dem Fest der Gerichtsvollzieher bei den Steuerbürgern vor der Tür stehen. In Zeiten knapper Kassen sei es schon ein Unterschied, ob 100.000 Mark sofort oder erst in zwei Wochen eingehen, begründete der Pressesprecher der Oberfinanzdirektion Berlin, Wolfgang Grasnickel, auf Anfrage die Aufhebung der bisherigen Regelung. Auf alle Bundesländer hochgerechnet komme da eine ganz schöne Summe an Zinsverlusten zusammen. Deshalb soll nun möglichst zeitnah gezahlt werden. Wie hoch die Zinsverluste genau sind, konnte er allerdings nicht sagen.

Bisher hatten die Behörden mit Rücksicht auf den „weihnachtlichen Seelenfrieden“ darauf verzichtet, Steuerschuldner unter dem Christbaum mit „belastenden Verwaltungsakten“ oder „belastenden Maßnahmen“ zu behelligen. Grasnickel verwies nun aber auf eine Prüfung des Bundesrechnungshofes. Diese habe ergeben, daß der „Weihnachtsfrieden“ mit der Haushaltsordnung nicht vereinbar ist, da die Länder dadurch für etwa zwei Wochen auf Zahlungen und Zinsen verzichteten.

Die Aufhebung des Weihnachtsfriedens hat nach Angaben des Sprechers für die BürgerInnen allerdings auch Vorteile: Während des „Weihnachtsfriedens“ seien aufgrund der Computertechnik auch keine Erstattungsbescheide herausgegangen, so daß die Betroffenen auf ihr Geld warten mußten. Das werde sich nun auch ändern.

Insgesamt wird die Regelung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Berlin wurden im vergangenen Jahr vom 18. Dezember bis zum 2. Januar keine negativen Bescheide herausgeschickt und belastende Maßnahmen nicht vollzogen. Lediglich bei Drohung von Verjährung wurden die Finanzbeamten aktiv. ADN

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