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Kein Telefon-Werben

Berlin. Versicherungsvertreter dürfen Kunden nicht ohne weiteres anrufen, um ihnen vorzuschlagen, weitere Familienmitglieder in den bestehenden Versicherungsvertrag einzubeziehen. Dies entschied das Landgericht gestern (noch nicht rechtskräftig). Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte gegen die Allianz-Versicherung geklagt, da eine Kundin ohne Einverständnis abends angerufen wurde, um die Unfallversicherung auf ein Familienmitglied auszudehnen.

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