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Kein Rabatt für Nichtraucher

Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen ihren Fahrgästen keine Rabatte auf Monatskarten gewähren, weil auf den U-Bahnhöfen das Rauchverbot mißachtet wird. Das Amtsgericht Schöneberg wies gestern die Klage einer Nichtraucherin ab, die wegen des unerlaubten Qualmens anderer Fahrgäste 20 Prozent weniger für ihre U-Bahn- Karte zahlen wollte. Solange die „Toleranz-Grenze“ nicht überschritten werde, sagte der Richter, bestehe kein Anspruch auf Ermäßigung des Fahrpreises. Bei der Fülle von Vorschriften würde es den gesamten Untergrundverkehr lahmlegen, wenn alle Richtlinien eingehalten würden. Foto: Hinz/Derlath, Montage taz

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