in kürze ZEUGENAUSSAGE: Kein Kündigungsgrund
Zeugenaussagen eines Arbeitnehmers in einem Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber sind dem Bundesverfassungsgericht zufolge kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wer als Zeuge aussage, erfülle nur seine Staatsbürgerpflicht. (Az.: 1 BvR 2049/00) (rtr)
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