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in kürze ZEUGENAUSSAGEKein Kündigungsgrund

Zeugenaussagen eines Arbeitnehmers in einem Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber sind dem Bundesverfassungsgericht zufolge kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wer als Zeuge aussage, erfülle nur seine Staatsbürgerpflicht. (Az.: 1 BvR 2049/00) (rtr)

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