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Kein Fegefeuer für die taz

Die taz hat nun doch nicht „durch die Beschimpfung des Inhalts eines religiösen Bekenntnisses“ den öffentlichen Frieden gestört, als sie am Ostersamstag '87 in dem Artikel „Gourmands und Gourmets“ satirische Verbindungen zwischen dem christlichen Abendmahl und dem „Kannibalismus“ zog. Gestern wurde die taz von einem Berliner Schöffengericht freigesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es dazu: Die beanstandete Veröffentlichung erfülle nicht die strafrechtlichen Anforderungen des Beschimpfens der christlichen Religion. Denn dabei komme es, seitdem der Paragraph der Gotteslästerung abgeschafft wurde, nicht auf die Sicht der Gläubigen an, sondern auf die des „neutralen auf Toleranz bedachten Betrachters“. Und das sind doch die taz- Leser, oder? Bericht auf den Seiten 14 und 15

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