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Katholiken für Einbürgerung

Bonn (ap) - Ausländer, die acht Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik leben, sollten nach Ansicht des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung erhalten. Der Familiennachzug sollte bundeseinheitlich geregelt werden und einen Rechtsanspruch auf den Zuzug von Ehegatten sowie von Kindern unter 18 Jahren gewähren.

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