: Kasse zahlt
Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse einen privaten ärztlichen Notdienst kommen läßt, muß dies im begründeten Notfall nicht aus eigener Tasche bezahlen. So zum Beispiel wenn ein Fußgänger auf der Straße stürzt und ein anderer Passant den privaten Dienst anfordert, weil er nur dessen Nummer im Kopf hat, teilte der Landesverband der Betriebskrankenkassen gestern mit.
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