: Kartellamt mahnt Bewag im Stromstreit
Berlin (AP) – Das Bundeskartellamt will den Berliner Stromversorger Bewag zwingen, sein Stromnetz für Konkurrenten zu öffnen – und erteilte gestern deshalb eine Abmahnung. Bei dem Kartellverfahren geht es um Beschwerden von anderen Stromerzeugern, die das Bewag-Netz nutzen wollen, um ihre Elektrizität zu Berliner Kunden zu bringen. Die Bewag lehnt die Durchleitung mit der Begründung der Netzüberlastung ab. Die Netzbetreiber sind seit 1998 verpflichtet, den Strom von Konkurrenten gegen Gebühr durch ihr Netz zum Kunden zu bringen.
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