Karlsruhe zu Euro-Rettungspaket: Auch Gauweilers Eilantrag abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgewiesen. Damit kann sich Deutschland an dem 750 Milliarden schweren Euro-Rettungsschirm beteiligen.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch den von Peter Gauweiler (CSU) eingebrachten Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgewiesen. Damit ist der Weg für die deutsche Beteiligung an dem internationalen 750-Milliarden-Euro- Programm zunächst frei, eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht aber noch aus.
Das Bundesfinanzministerium hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm begrüßt. Karlsruhe habe damit die Vorgehensweise der Bundesregierung bestätigt, erklärte eine Sprecherin am Donnerstag in Berlin.
Bereits im Mai hatte Karlsruhe einen Eilantrag abgelehnt, mit dem fünf Professoren die im Bundestag beschlossene Griechenland-Hilfe noch verhindern wollten. Die Richter hatten die Verfassungsbeschwerde der Professoren allerdings nicht für unzulässig erklärt.
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