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Islamistische Terror-GefährderKarlsruhe billigt Abschiebung

KARLSRUHE | Der verstärkten Abschiebung islamistischer Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird, steht nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht billigte gestern die schärfere Gangart der Sicherheitsbehörden. Die zugrundeliegende Regelung im Aufenthaltsgesetz (Paragraf 58a) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in der Entscheidung (Az. 2 BvR 1487/17). Der Paragraf ermöglicht es den Innenministerien, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ ohne Vorwarnung abzuschieben.

Eingeführt wurde er bereits nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001. In voller Schärfe kommt er aber erst seit diesem Jahr nach dem Lastwagen-Attentat vom Berliner Breitscheidplatz zum Einsatz. Das Bundeskriminalamt (BKA) führt derzeit 690 Menschen als Gefährder, von denen sich allerdings ein Teil im Ausland aufhält. Wie viele davon keine Deutschen sind, konnte das BKA auf Anfrage nicht sagen. (dpa)

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