: Kanzlers Haarfarbe tabu
Agentur ddp darf nicht über Schröders Haar spekulieren
HAMBURG taz ■ Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte gestern vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts Erfolg: Die Kammer untersagte ddp, die Behauptung zu wiederholen oder zu verbreiten, der Bundeskanzler töne seine Haare. ddp-Anwalt Klaus Sedelmeier kündigte sofort Berufung an.
Ob er tönt oder nicht – das spielte für den Vorsitzenden Richter Andreas Buske ohnehin keine Rolle, und auch Sedelmeier wurde gegenüber der ihn umgebenden Presse nicht müde, zu betonen, dass ihm und seiner Mandantin „das völlig egal ist“. Ihm gehe es „um die gesamte Pressefreiheit“, notfalls werde man bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, denn: „Wenn wir jedes Zitat auf seinen Wahrheitsgehalt nachrecherchieren müssen, kann jede Nachrichtenagentur sofort dichtmachen.“
ddp hatte ein Interview mit der Imageberaterin Sabine Schwind zu Egelstein veröffentlicht, in der sie davon sprach, dass Schröder sein Haar töne. Nach Protest des Kanzleramts hatte die Agentur die Meldung sofort zurückgezogen mit dem Hinweis, der Bundeskanzler lege Wert auf die Feststellung, dass er seiner Haarfarbe nicht künstlich nachhelfe. Die Richtigstellung reichte dem Gericht nicht aus: „Wir vermissen in diesem Fall die sorgfältige Recherche.“ Der Haarpflegemittelproduzent Alcina nutzte die Gunst der Stunde. In Bild und Süddeutscher Zeitung schaltete er eine großformatige Anzeige mit dem Haarschnitt Schröders: „Hauptsache, volles Haar, Gerhard!“ PETER AHRENS
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