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Kanzler-Garantie!

Berlin. Aus dem Kanzlerversprechen nach der Vereinigung Deutschlands, es werde keinem schlechter gehen, aber vielen besser, können die Bundesbürger keine gerichtlichen Ansprüche herleiten. Dies gelte auch für einen Rundfunkempfänger, der sich darüber beschwert hatte, daß er mit der Abschaffung des »Ostfernsehens« ein Programm weniger empfangen könne, hieß es in einem Beschluß des Verwaltungsgerichts. Der Kläger hatte sich darüber beschwert, daß er in dem früheren Ostprogramm jetzt fast immer das gleiche wie im Westprogramm sehe. Ihm gehe es nach der Vereinigung dadurch viel schlechter, weil er trotz gleichbleibender Fernsehgebühren nun ein Programm weniger empfange. Die Richter urteilten dagegen, die Verminderung des Fernsehangebots führe nicht dazu, daß die Rundfunkgebühren entsprechend gekürzt werden müßten. Die Gebühren seien keine Gegenleistung für die Sendungen, sondern dienten allein der Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks. dpa

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