: Kampfhunde an die Leine
■ Senat beschließt Waffenschein für Kampfhundbesitzer
Berlin. In Berlin müssen die Halter gefährlicher Hunde künftig eine Eignungsprüfung ablegen. Eine entsprechende Verordnung verabschiedete der Berliner Senat am Dienstag. Danach müssen Kampfhundbesitzer bei den Amtstierärzten der Bezirksämter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Sachkundetest absolvieren. Sie werden unter anderem in Biologie und Hundehaltung geprüft. Außerdem muß der Hundehalter eine sachgerechte Unterbringung des Tieres nachweisen.
Nach dem Beschluß muß der Hund an einer anderthalb Meter langen Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Außerdem müsse der Besitzer einen Stellvertreter als Halter nennen. Verstöße gegen die Verordnung, die bis zum 1.Juli in Kraft treten soll, werden mit Geldbußen bis 10.000 Mark geahndet.
In Berlin gibt es nach Schätzungen des Senates etwa 1.200 Kampfhunde. Tiere, deren Halter die erforderliche Genehmigung nicht nachweisen können, sollen nach Angaben von Gesundheitssenator Peter Luther ins Tierheim gebracht oder eingeschläfert werden. Der »Führerschein« ist vier Jahre gültig und kann jederzeit eingezogen werden. Luther kündigte zudem eine Bundesratsinitiative Berlins an, mit der das Züchten gefährlicher Hunderassen verboten werden soll.
Nach einer Telefonumfrage des Privatsenders Hundert,6 begrüßt die Mehrheit der Berliner den Kampfhunde-Erlaß. Bei einer TED-Umfrage am Dienstag morgen stimmten 86 Prozent der Anrufer für einen Leinen- und Maulkorbzwang für die Kampfhunde in der Stadt. 13,4 Prozent waren dagegen. An der Umfrage beteiligten sich 6.571 Anrufer. ap/dpa
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