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Kabinett aktualisiert Netz-DatenschutzVerfassungswidrigkeit aufgehoben

Die Bundesregierung will den Datenschutz im Netz aktualisieren. Unter anderem sollen Polizisten keine PIN-Codes und Mail-Passwörter mehr bekommen.

Was da geschrieben wird, soll geheimer bleiben. Bild: dpa

BERLIN dpa | Das Bundeskabinett hat Nachbesserungen beim Internet-Datenschutz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde beschloss am Mittwoch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, hieß es aus Regierungskreisen erfuhr. Das Bundesverfassungsgericht hatte zu Beginn des Jahres entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise verfassungswidrig ist.

Die Richter gaben der Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz bis 30. Juni 2013 nachzubessern. Darin wird nun an einigen Stellen klargestellt, in welchen Fällen welche Zugriffsrechte gelten.

Die Karlsruher Richter hatten unter anderem eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht – etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Als unzulässig werteten sie auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse – diese identifiziert jeden Internet-Nutzer, wird aber regelmäßig gewechselt.

Diesen Einwänden aus Karlsruhe folgte die Regierung und überarbeitete das Gesetz. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, es gehe nicht um eine Ausweitung der Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste, sondern nur um eine Präzisierung der Rechtslage.

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6 Kommentare

 / 
  • IN
    Ihr Name2

    *hust*

    @ kleinalex: Wenn halt was nicht mit Gesetz konform ist, dann ändern wir es halt. Dann stimmts ja wieder. Falls das zuviel Aufregung gibt, dann machen wir es 2 Jahre später über die EU.

     

    hrhr^^

     

    Gibt ne gute Chaosradio-Folge zum Thema CleanIT. Im Prinzip machen die das wie Censursula. Erst garkein Gesetz machen sondern mit den Providern direkt sprechen. Die sollen das mal in ihre AGBs schreiben. Kurzer Dienstweg und so.

  • D
    Do_Shaska

    >> Unter anderem sollen Polizisten keine PIN-Codes und Mail-Passwörter mehr bekommen.

     

    Dafür der Staatsanwalt, und das sogar ohne Richter.

  • MN
    Mein Name

    "Verfassungswidrigkeit aufgehoben"?

     

    Das liest sich bei Heise anders...

     

     

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Auskunft-ueber-IP-Adressen-neu-regeln-1736347.html

  • K
    kleinalex

    Da interessiert mich dann doch mal, wer nun recht hat, Heise behauptet das genaue Gegenteil.

     

    Dort heißt es:

    "Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht **auch** für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird."

     

    Womit, wieder einmal, der Gesetzentwurf im direkten Widerspruch zum Urteil des BVerfG stünde - nicht dass das noch irgendjemanden verblüffen dürfte.

  • I
    IchWerSonst

    Etwas mehr info wäre schön gewesen.

    Beispielsweise sollen Anträge bei den Providern nur "formal geprüft" werden. Was das bedeutet kann man sich Vorstellen.

    Der Artikel bei Heise war da Aufschlussreicher und detaillierter.

     

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Auskunft-ueber-IP-Adressen-neu-regeln-1736347.html

  • B
    Brandeis

    Wo habt ihr denn das Bild her? Den Communicator benutzen meines Wissens nur noch Bahn-Mitarbeiter ;-)