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KOMMISSION FINDET SALOMONISCHE LÖSUNG FÜR EURO-STABILITÄTSPAKTGroßes Problem und kleine Belohnung

Seit Wochen schwelte der Streit um den Euro-Stabilitätspakt. Von „Der Pakt soll abgeschafft werden“ bis „Der Pakt ist unabdingbar“ gingen die Meinungen der Experten auseinander – und die EU-Kommission stand mittendrin. Gestern nun hat das Brüsseler Gremium seine Vorschläge zu dem heiklen Thema vorgestellt. Was dabei herauskam, ist eine geradezu salomonische Lösung.

Einerseits bleiben die drei ökonomischen Größen, an denen sich die Euroländer orientieren müssen, unverändert: Die Neuverschuldung darf nicht über 3 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen, die Gesamtverschuldung nicht über 60 Prozent und die Inflationsrate nicht über 2 Prozent. Damit nimmt die Kommission all jenen Kritikern den Wind aus den Segeln, die behaupteten, sobald ein großes Land wie Deutschland die Stabilitätsziele verfehle, würden diese aufgeweicht.

Andererseits möchte sie die Gewichtung der Ziele verändern: Galt bisher die Neuverschuldung als wichtigste – und über Sanktionen erzwingbare – Größe, soll der Fokus künftig auf der Gesamtverschuldung liegen. Häuft sich der Schuldenberg auf unerlaubte Höhen an, drohen künftig Strafen. Gleichzeitig wird aber belohnt, wer besonders fleißig Schulden abbaut. Solche Regierungen dürfen im laufenden Haushalt höhere Schulden machen. Damit hat sich die Kommission zumindest für dieses Jahr aus der peinlichen Situation herausgeholfen, die EU-Größen Deutschland und Frankreich tadeln zu müssen: Beide Länder überschreiten zwar das 3-Prozent-Ziel, haben aber ihre Gesamtverschuldung schon unter die erlaubte Höchstgrenze gedrückt.

Davon abgesehen, macht die stärkere Betonung des Gesamtschuldenziels auch wirtschaftlich Sinn. Schließlich geht es langfristig vor allem darum, die enormen Schuldenberge abzubauen und künftige Generationen von Zins- und Tilgungsbelastungen zu befreien. Hier müssen die Länder Erfolge vorweisen. Dem muss es nicht entgegenstehen, wenn in Flautezeiten in begrenzter Höhe neue Schulden gemacht werden – vorausgesetzt, sie werden zurückgezahlt, sobald es der Wirtschaft wieder besser geht. Geschieht dies allerdings nicht, muss die Kommission einschreiten. KATHARINA KOUFEN

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