: K O M M E N T A R Demokratie-Ersatz
■ Gerichtsentscheid stoppt Willkür der Bildungsbehörde
Wenn Gerichte als dritte Gewalt Machtausübung kontrollieren müssen, hat der demokratische Prozeß versagt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, daß die Selektion von Grundschulkindern zu einer bestimmten Orientierungsstufe nicht per Test vorgenommen werden kann, ist ein klassischer Fall solcher Kontrolle. Warum war sie notwendig?
Der Bildungssenator hatte übersehen, daß in der großen Zahl der Anmeldungen für die zweisprachige, durchgehende Schule andere Interessen zum Tragen kommen als die Handelskammer sie hatte, als sie bei Wedemeier diese Schule durchsetzte. Wenn Franke von „Elite“ redete, hatte er die Handelskammer und nicht die angemeldeten Kinder im Kopf. Und in blinder Verteidigung der Schulstufenzentren war der SPD alles Recht, was das Bilinguale klein macht - sogar Behördenwillkür. Das Gerichtsurteil ist eine schallende Ohrfeige. Nicht die 2. Instanz, sondern eine bildungspolitische Diskussion täte not. Klaus Wolschne
!!!!
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen