Justizverwaltung: Ersatzstrafen erneut ausgesetzt
Berlin setzt zum zweiten Mal in der Coronakrise den Haftantritt für Menschen aus, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter müssten. Ab diesem Dienstag werden bis zum 4. Januar 2021 keine „Ersatzfreiheitsstrafer“ neu aufgenommen, sagte Sebastian Brux, Sprecher der Justizverwaltung. Die Strafe entfalle aber nicht, sie werde aufgeschoben. Solche Verurteilten bleiben laut Brux im Schnitt 30 Tage im Gefängnis. Es solle vermieden werden, dass durch die hohe Fluktuation das Virus eingeschleppt wird. Zudem sollten die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug weiter bereitstehen können. In Berlin verbüßen laut Justizverwaltung derzeit 259 Betroffene eine Ersatzfreiheitsstrafe. Solche Strafen werden verhängt, wenn Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie nicht zahlen wollen oder können. (dpa)
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