Justiz in Thailand: Badeente als Majestätsbeleidigung
Für einen Kalender mit Bildern gelber Gummienten ist in Thailand ein Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er habe damit den König beleidigt.
Zu den Forderungen der Proteste gehörte auch die Abschaffung des weltweit schärfsten Gesetzes wegen Majestätsbeleidigung, Thailands berüchtigtem Paragrafen 112 des Staatsgesetzbuches. Doch sind nicht nur klassische Badeenten stets gelb, sondern ist dies auch die Farbe des thailändischen Königshauses.
Wegen eines Kalenders mit Zeichnungen solcher Badeenten ist am Dienstag in der Hauptstadt Bangkok nach sechstägiger Gerichtsverhandlung ein 26-jähriger Mann wegen Majestätsbeleidigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dies teilte die Menschenrechtsorganisation Thai Lawyers for Human Rights (TLHR) am Mittwoch mit.
Sechs Bilder des Kalenders würden Ähnlichkeit mit König Maha Vajiralongkorn aufweisen und ihn deshalb lächerlich machen, erklärten demnach die Richter. Das für Majestätsbeleidigung übliche Strafmaß beträgt 3 bis 15 Jahre Gefängnis pro Fall.
Gericht belohnt kooperatives Verhalten
Wegen Kooperation mit dem Gericht wurde die Haftstrafe für Narathon Chotmankongin dann m ein Jahr auf zwei reduziert. Auch könne er auf Kaution frei bleiben, solange das Urteil noch nicht letztinstanzlich bestätigt sei.
„Der Fall zeigt allen Thais wie dem Rest der Welt, dass sich Thailand weiter von rechtsstaatlicher Demokratie entfernt, statt sich ihr zu nähern“, kritisierte Elaine Pearson von Human Rights Watch.
Laut TLHR wird in Thailand derzeit gegen mehr als 200 Personen wegen Majestätsbeleidigung ermittelt. Es kann dort jeder anonym mögliche Fälle anzeigen, denen die Behörden dann nachgehen müssen. Insbesondere konservative Kreise missbrauchen den Paragrafen 112 gern, um politische Gegner auszuschalten und Reformen abzuwürgen.
Kaum eine etablierte Partei traut sich deshalb, eine Reform oder Abschaffung des umstrittenen Paragrafen zu fordern. In Thailand wird am 7. Mai ein neues Parlament gewählt.
50 Tage Hungerstreik
Noch immer sind in Bangkok zwei ebenfalls wegen Paragraf 112 angeklagte Frauen in einem Hungerstreik. Damit protestieren sie nicht nur gegen den Paragrafen, sondern fordern auch Haftverschonungen auf Kaution für alle deshalb Angeklagten.
Sie selbst waren auf Kaution frei, hatten aber nachträglich ihre Haftverschonung abgelehnt und zwei Tage später am 18. Januar ihren Hungerstreik zu beginnen.
Von den 18 Personen, für die sich Tantawan Tuattulanon (21) und und Orawan Phoung (23) explizit einsetzen, kamen inzwischen 15 auf Kaution frei. Bei den verbleibenden Drei bleibt das Gericht allerdings hart. Der Hungerstreik zählte am Mittwoch den 50. Tag. Die Frauen extrem geschwächten Frauen sind inzwischen wieder in ein Universitätkrankenhaus eingliefert worden. Es besteht akute Lebensgefahr.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Niederlage für Baschar al-Assad
Zusammenbruch in Aleppo
Eine Chauffeurin erzählt
„Du überholst mich nicht“
Misogynes Brauchtum Klaasohm
Frauenschlagen auf Borkum soll enden
SPD im Vorwahlkampf
Warten auf Herrn Merz