Justiz in Thailand: Badeente als Majestätsbeleidigung
Für einen Kalender mit Bildern gelber Gummienten ist in Thailand ein Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er habe damit den König beleidigt.
Zu den Forderungen der Proteste gehörte auch die Abschaffung des weltweit schärfsten Gesetzes wegen Majestätsbeleidigung, Thailands berüchtigtem Paragrafen 112 des Staatsgesetzbuches. Doch sind nicht nur klassische Badeenten stets gelb, sondern ist dies auch die Farbe des thailändischen Königshauses.
Wegen eines Kalenders mit Zeichnungen solcher Badeenten ist am Dienstag in der Hauptstadt Bangkok nach sechstägiger Gerichtsverhandlung ein 26-jähriger Mann wegen Majestätsbeleidigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dies teilte die Menschenrechtsorganisation Thai Lawyers for Human Rights (TLHR) am Mittwoch mit.
Sechs Bilder des Kalenders würden Ähnlichkeit mit König Maha Vajiralongkorn aufweisen und ihn deshalb lächerlich machen, erklärten demnach die Richter. Das für Majestätsbeleidigung übliche Strafmaß beträgt 3 bis 15 Jahre Gefängnis pro Fall.
Gericht belohnt kooperatives Verhalten
Wegen Kooperation mit dem Gericht wurde die Haftstrafe für Narathon Chotmankongin dann m ein Jahr auf zwei reduziert. Auch könne er auf Kaution frei bleiben, solange das Urteil noch nicht letztinstanzlich bestätigt sei.
„Der Fall zeigt allen Thais wie dem Rest der Welt, dass sich Thailand weiter von rechtsstaatlicher Demokratie entfernt, statt sich ihr zu nähern“, kritisierte Elaine Pearson von Human Rights Watch.
Laut TLHR wird in Thailand derzeit gegen mehr als 200 Personen wegen Majestätsbeleidigung ermittelt. Es kann dort jeder anonym mögliche Fälle anzeigen, denen die Behörden dann nachgehen müssen. Insbesondere konservative Kreise missbrauchen den Paragrafen 112 gern, um politische Gegner auszuschalten und Reformen abzuwürgen.
Kaum eine etablierte Partei traut sich deshalb, eine Reform oder Abschaffung des umstrittenen Paragrafen zu fordern. In Thailand wird am 7. Mai ein neues Parlament gewählt.
50 Tage Hungerstreik
Noch immer sind in Bangkok zwei ebenfalls wegen Paragraf 112 angeklagte Frauen in einem Hungerstreik. Damit protestieren sie nicht nur gegen den Paragrafen, sondern fordern auch Haftverschonungen auf Kaution für alle deshalb Angeklagten.
Sie selbst waren auf Kaution frei, hatten aber nachträglich ihre Haftverschonung abgelehnt und zwei Tage später am 18. Januar ihren Hungerstreik zu beginnen.
Von den 18 Personen, für die sich Tantawan Tuattulanon (21) und und Orawan Phoung (23) explizit einsetzen, kamen inzwischen 15 auf Kaution frei. Bei den verbleibenden Drei bleibt das Gericht allerdings hart. Der Hungerstreik zählte am Mittwoch den 50. Tag. Die Frauen extrem geschwächten Frauen sind inzwischen wieder in ein Universitätkrankenhaus eingliefert worden. Es besteht akute Lebensgefahr.
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