Juristischer Streit um das Krim-Gold: Die Eigentumsfrage ist weiter offen
Kulturschätze, die zur Zeit der Annexion der Krim in Amsterdam ausgestellt waren, müssen einem Urteil zufolge in die Ukraine zurück.
Das Gericht sieht das “Krim-Gold“ als Teil des kulturellen Erbes der Ukraine an. Auf der die Grundlage der UNESCO-Kulturgüter-Konvention von 1970 müssten die Ausstellungsstücke dem Staat zurückgegeben werden, mit dem die Leihe ausgehandelt wurde. Da die Krim kein unabhängiger Staat sei, könne dies nur die Ukraine sein. Die ausleihenden Museen hatten vor Gericht die im Leih-Vertrag vereinbarte Rückgabe gefordert.
Die Ausstellung “Die Krim – Gold und Geheimnisse des Schwarzen Meeres“, die zuvor auch in Bonn gastierte, geriet 2014 zwischen die Fronten der politischen Entwicklungen. Zum Zeitpunkt des Krim-Referendums und des international nicht erkannten Beitritts zur Russischen Föderation lagen unter anderem eine Schwertscheide und ein Prunkhelm aus Gold sowie zahlreiche Juwelen in den Vitrinen des archäologischen Museums, das zur Universität von Amsterdam gehört.
Seither fordert die ukrainische Regierung den Rücktransport der Schätze. Im Mai 2014 erklärte sie sich offiziell anstelle der Museen als für die Bewahrung der Schätze zuständig. Die vier Museen dagegen, darunter das Tavrida- Museum in Simferopol, fordern, dass sie ihre Exponate zurückerhalten, die jeweils einen wichtigen Teil ihrer Kollektionen ausmachen. Im Lauf der Gerichtsverhandlung in Amsterdam wiesen die Museen Befürchtungen zurück, wonach die Schätze nach Russland gingen, würden sie den Prozess gewinnen.
Ein Fehler
Gerichtsmitarbeiterin Illya Bilderbeek betonte nach dem Urteil, die endgültige Eigentumsfrage sei noch nicht geklärt. Zum Zeitpunkt des Transports der Schätze jedoch sei die Krim Teil der Ukraine gewesen, weswegen die Exponate auch dorthin zurück müssten. Die Kuratorin der Austellung, Valeria Mordvincera, reagierte in Amsterdam niedergeschlagen auf das Urteil. “Ein Fehler“, kommentierte sie die Entscheidung. Die Exponate seien wichtige Zeugnisse der kulturellen Identität der Krim.
Michiel van Leeuwen, Anwalt der Krim-Museen, befürchtet, diese hätten bei einem Prozess in der Ukraine “nicht den Hauch einer Chance “. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Museen von der dreimonatigen Berufungsfrist Gebrauch machen werden. Während dieser Zeit bleiben die Exponate in der Obhut des Museums, dem die Ukraine ein Teil der Kosten dafür – rund ein Drittel der veranschlagten 300.000 Euro – erstatten muss.
Sein Gegenpart, Maarten Sanders, sprach von einem “deutlichen Urteil“. Im Laufe des Prozesses hatte er erklärt, solange die Krim besetzt sei, müssten die Objekte nach Kiew gebracht werden. Zudem warf er den Museen vor, durch eine Neugründung als russische Institutionen aktiv an der Besatzung mitgearbeitet zu haben. Die Museen indes betonten ihre Neutralität. Sie hätten “russisch werden“ müssen, um Zugang zu Subventionen zu erhalten.
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