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Juristen sehen Chance für „Mehmets“ Rückkehr

München (dpa) – Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) hat nach der Abschiebung des 14jährigen Serienstraftäters „Mehmet“ schwere Kritik an den bayrischen Behörden geübt. Mit der Ausweisung des Jungen hätten sie ein „unnötiges Exempel“ statuiert, sagte gestern der ASJ-Vorsitzende Klaus Hahnzog. Hahnzog hält es jedoch für möglich, daß „Mehmet“ mit seiner Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren noch recht bekommt und wieder nach Deutschland zurückkehren darf. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag aus formalen Gründen eine Einstweilige Anordnung abgelehnt und damit den Weg für „Mehmets“ Abschiebung in die Türkei freigemacht. Dort wurde der Junge zwar in ein Istanbuler Heim eingewiesen, kann sich jedoch frei bewegen.

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