Hamburgs Polizei und der Datenschutzbeauftragte der Stadt streiten über die Rechtmässigkeit eines massenhaften Gesichts-Scannings im Rahmen der Strafverfolgung.
Hamburgs Datenschützer verhängt gegen Google ein Bußgeld von 145.000 Euro. Grund ist das Speichern von Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzen beim Street-View-Einsatz.
Hamburgs Landesdatenschutzbeauftragter hat das Verfahren gegen Facebook eingestellt. Seine Behörde habe die Löschung der Gesichtserkennungs-Daten kontrollieren können.
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