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Ein Überblick über eigene Accounts ist nicht nur zu Lebzeitennützlich. Online wird vieles automatisch vererbt. Es braucht einen digitalen Nachlass
Von Wolfgang Mulke
Der Selbstversuch bringt es an den Tag: Zwei DIN-A4-Seiten sind schnell mit Benutzernamen, Passwörtern und anderen Account-Angaben vollgeschrieben. Für den letzten Streaming-Dienst, ein weiteres E-Mail-Konto und den Kundenaccount bei einem Versandhändler braucht es noch ein drittes Blatt. Die Liste der Zugänge zu allen digitalen Konten ist oft lang. Und vermutlich fehlen immer noch welche von Diensten, die selten oder längere Zeit nicht mehr genutzt werden.
Die Auflistung aller Accounts ist zeitraubend. Doch im Ernstfall, etwa beim Tod des Inhabers, hilft sie den Erben enorm. „Auch digital geschlossene Verträge oder geführte Accounts werden vererbt“, weiß Kirsten Thul-Kunsmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Eine Account-Übersicht sollte Benutzernamen, Passwörter, aktivierter Zweifaktor-Abfragen, Vertragsnummern und Kontaktdaten der Anbieter enthalten. Nur so kann die bevollmächtigte Person im Ernstfall schnell erkennen, welche Dienste existieren und wie sie gehandhabt werden sollten. Hilfreich ist es, auch festzulegen, was mit den jeweiligen Konten geschehen soll: Sollen Profile gelöscht werden, Fotos oder Dokumente erhalten bleiben? Oder sollen einige Konten einfach ruhen, bis entschieden wird, was damit geschehen soll?
In der zunehmend digitalen Welt hinterlässt jeder von uns nicht nur materielle Werte, sondern auch ein umfangreiches digitales Erbe: E-Mails, Online-Verträge, Social-Media-Profile, Messenger-Chats, Cloud-Speicher, Smart-Home-Zugänge oder Online-Abonnements.
Ohne klare Regelungen kann es für Angehörige sehr schwierig sein, diesen Nachlass zu ordnen und wichtige Dienste zu kündigen oder zu löschen. Viele Online-Verträge laufen automatisch weiter, bis sie aktiv beendet werden, und persönliche Konten bleiben bestehen, wenn niemand Zugriff darauf hat. Ohne eine Übersicht über alle Verträge haben es die Erben schwer. „Das ist ein massives Problem“, sagt die Juristin Thul-Kunsmann. Es können zum Beispiel Folgekosten entstehen, wenn Verträge weiterlaufen. Oder es drohen Mahnungen und Inkassogebühren, wenn fällige Überweisungen mangels Kenntnis nicht vorgenommen werden. Auch könnten etwa Guthaben bei Wettanbietern oder Versandhändlern verjähren, wenn sie nicht beizeiten abgerufen werden.
Selbst enge Angehörige haben oft nicht die Möglichkeit, auf digitale Accounts zuzugreifen. Häufig erfordert der Zugang zusätzlich zur E-Mail und dem Passwort noch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, bei der etwa über das Smartphone ein Login bestätigt werden muss. Ohne Zugangsdaten oder eine passende Vollmacht stehen Hinterbliebene oft vor verschlossenen Türen.
Laut Thul-Kunsmann reicht in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde, um Verträge aufzulösen. Aber auch eine Generalvollmacht von Verstorbenen kann nützlich sein, um den digitalen Nachlass bei allen Anbietern aufzulösen. In der Vollmacht sollte festgelegt werden, dass sie auch „über den Tod hinaus“ gilt.
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