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JUSTIZMinister-Post mit Pfeffer

Weil Schleswig-Holsteins Innenminister eine Richterin öffentlich für ihr Reizgas-Urteil kritisierte, bekam er Ärger mit seinem Kabinettskollegen Schmalfuß und der Richtervereinigung. Am Mittwoch berät der Innenausschuss.

Schreibt gern Briefe: Klaus Schlie. Bild: dpa

KIEL taz | Es begann mit einem Betrunkenen, der die Musik nicht leiser drehen wollte, und einem Polizisten, der daraufhin Pfefferspray einsetze. Es ging weiter mit einer Richterin, die das unverhältnismäßig fand. Es folgten scharfe Briefe zwischen zwei Kieler Ministerien, und heute berät der Innenausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags über den Pfefferspray-Streit.

"Gefährliche Körperverletzung im Amt", lautete das Urteil der Richterin am Elmshorner Amtsgericht über einen Polizeibeamten. Der Fall ereignete sich im September vorigen Jahres in Uetersen: Nachdem sich Nachbarn über die Ruhestörung beschwert hatten, versuchte die Polizei einen 27-Jährigen festzunehmen. Wachtmeister Rolf P. sprühte ihm bei dieser Gelegenheit Reizgas ins Gesicht. Das hielt er laut Bericht der Elmshorner Nachrichten für ein vergleichsweise "mildes Mittel". Die Richterin sah es anders und verurteilte den 43-Jährigen zu 6.300 Euro Strafe.

Kurz darauf erhielt die Frau einen Brief mit Landeswappen: Innenminister Klaus Schlie (CDU) persönlich wandte sich an sie, sandte das Schreiben aber auch an alle Polizeidienststellen im Land. "Nicht unproblematisch" sei ihr Schuldspruch, denn es "liegt allein bei den Beamtinnen und Beamten, mit den erforderlichen Mitteln zu reagieren". Etwas gönnerhaft bot Schlie der Richterin an, sie möge eine Nachtschicht mit der Polizei mitfahren.

Kabinettskollege Emil Schmalfuß (parteilos) reagierte prompt mit einem Gegenbrief: Zwar habe er Verständnis für Schlies "subjektive Äußerungen im Rahmen der Fürsorgepflicht", watschte den Innenminister dann aber ab: Schlie kenne die Begründung des Urteils nicht, ein unverhältnismäßiger Einsatz müsse sanktioniert werden, eine nächtliche Streife mit der Polizei sei Teil der Richter-Ausbildung. Besonders zu beanstanden sei das persönliche Anschreiben.

Genau das kritisierte auch Ulf Kämpfer, Sprecher der Neuen Richtervereinigung: "Es ist völlig inakzeptabel, wenn ein Minister eine Richterin unter voller Namensnennung öffentlich tadelt, offenbar mit dem Ziel, in der Zukunft ,bessere Urteile zu bekommen."

Protest gab es auch von der Opposition: Der Innenminister missachte die Unabhängigkeit der Justiz, sagte der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother. Thorsten Fürter (Grüne) erklärte, ein Landesminister dürfe sich nicht einmischen.

Die heutige Beratung im Innenausschuss steht auf unsicherem Boden, schließlich ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob sich aus dem Einzelfall neue Regeln ableiten lassen, etwa, Pfefferspray nur noch zur Verteidigung einzusetzen, ist daher unklar. Die SPD hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, noch bevor Schlie seinen Brief schrieb. Das Schreiben dürfte die Debatte befeuern. "Ein großer Gefallen des Herrn Minister", so ein Oppositionspolitiker.

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4 Kommentare

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  • G
    guntherkummerlande

    Die Richterin hätte eine alternative

    "best practice" bei Ruhestörung angeben müssen.

    Anderenfalls droht der Polizei derselbe

    Autoritätsverlust, wie den Lehrern.

     

    Das Pfefferspray ist sicherlich nicht die

    beste Wahl, weil bleibende Augenschäden

    und Kreislaufbelastungen als Risiken nicht

    ausgeschlossen werden können, gerade

    wenn der Querulant bereits Vorschädigungen hat.

     

    Lärm kann die Nachbarn krank machen und ist

    ein Ärgernis, dass man nicht tolerieren soll.

    Aber eine Polizei, die nur noch betteln

    und appellieren darf, macht sich zum Gespött

    und psychische Krankheiten der Beamten

    resultieren.

     

    Deshalb wie besser reagieren?

    Die Strafe von 6500€ ist angesichts der unklaren

    Vorschriften für diese Fälle zu hoch, wenn

    keine Folgeschäden resultierten.

    Hier muss das Polizeipräsidium nacharbeiten

  • AN
    Attila N.

    Ähm, Felix... Ich meine: ja!. Denn genau das bedeutet ja verhältnismäßigkeit. Wenn er ne Oma verprügerlt, kann man gern alle (naja, einige) Register ziehen. Aus dem Artikel ist für mich jetzt nicht hervorgegangen, warum überhaupt das Reizgas eingesetzt wurde. Aber ich denke mal, prinzipiell kann man als ausgebildeter polizist sicher auch ohne Reizgas jemanden festnehmen.

  • L
    Lea

    Also ich bin ja sonst keine Freundin von Richtern, aber die Entscheidung war richtig! Die Strafe für den Polizisten hätte ruhig doppelt so hoch ausfallen dürfen!

  • FD
    Felix D.

    Wenn jemand asozial mitten in der Nacht seine Mitmenschen aus dem Schlaf bringt nur weil er denkt er müsse jetzt laute Musik hören und sich dann noch weigert mit der Polizei zu kooperieren soll man so jemanden noch mit Samthandschuhen behandeln.

     

    Ich wünsche dieser Richterin eine angenehme Nachtruhe.