■ JUSTIZ: Mielke-Anwalt ohne Anwaltszulassung
Berlin. Die Justizverwaltung hat dem früheren Mielke-Anwalt Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger die Anwaltszulassung entzogen. Die Entscheidung ist Wetzensteins Ehefrau in Berlin übergeben worden. Damit sei die Entziehung der Zulassung bestandskräftig. Gegen die Entscheidung sei kein Rechtsmittel vor dem Ehrengericht mehr möglich. Wetzenstein hat nach Auffassung der Justiz seine Residenzpflicht verletzt, nach der er sich als Anwalt dauernd in dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts aufhalten muß. Wetzenstein ist seit Februar 1992 flüchtig.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen