■ JUSTIZ: Mielke-Anwalt ohne Anwaltszulassung
Berlin. Die Justizverwaltung hat dem früheren Mielke-Anwalt Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger die Anwaltszulassung entzogen. Die Entscheidung ist Wetzensteins Ehefrau in Berlin übergeben worden. Damit sei die Entziehung der Zulassung bestandskräftig. Gegen die Entscheidung sei kein Rechtsmittel vor dem Ehrengericht mehr möglich. Wetzenstein hat nach Auffassung der Justiz seine Residenzpflicht verletzt, nach der er sich als Anwalt dauernd in dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts aufhalten muß. Wetzenstein ist seit Februar 1992 flüchtig.
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