: Israel verbietet Häuserzerstörung
Tel Aviv (taz) — Der Oberste Gerichtshof in Israel hat am Montag abend der Armee untersagt, als Reaktion auf die Ermordung eines israelischen Soldaten durch Palästinenser Häuser und Geschäfte in dem Palästinenserlager Bureij im besetzten Gaza-Streifen zu schleifen. In ihrer einstweiligen Verfügung ordneten die Richter an, daß den Eigentümern der betroffenen Häuser die Gelegenheit eingeräumt werden muß, vor Gericht Berufung einzulegen. Die israelische „Bürgerrechts-Vereinigung“ hatte das Oberste Gericht angerufen, nachdem bekannt geworden war, daß israelische Soldaten rund 20 Häuser von El-Bureij für die Zerstörung freigegeben hatten. Die „Bürgerrechts-Vereinigung“ machte geltend, daß die Bewohner von El-Bureij, für die seit vergangenem Donnerstag eine umfassende Ausgangssperre gilt, nicht in der Lage waren, ihr Recht auf Einspruch wahrzunehmen. Israelische Besatzungstruppen, die am Montag nachmittag mit der Zerstörung von Bauwerken in Bureidsch begannen, mußten ihre Tätigkeit vorerst einstellen. Der Tod des Soldaten, der nach Ansicht israelischer Medien von Palästinensern gesteinigt und verbrannt wurde, hatte in der Bevölkerung tiefe Entrüstung ausgelöst. Mehrere rechtsgerichtete Politiker fordern eine kollektive und „exemplarische“ Bestrafung des Flüchtlingslagers. Über zwei weitere Lager im Gazastreifen wurde gestern eine Ausgangssperre verhängt. Der Vorfall steht heute im Mittelpunkt einer Sonderdebatte der Knesset. Amos Wollin
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