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„Islamischer Staat“ in DeutschlandVerbieten, aber wie?

CDU-Politiker Wolfgang Bosbach fordert ein Verbot der Terrorgruppe IS. SPD-Fraktionsvize Eva Högl warnt: Der Rechtsstaat könnte sich dabei blamieren.

Auch die Sympathiewerbung will Bosbach nicht weiter tolerieren. Davon wäre auch die schwarze Flagge, die unter anderem der IS nutzt, betroffen. Bild: dpa

BERLIN afp | Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach dringt ebenso wie auch Politiker anderer Parteien auf ein Verbot der extremistischen Organisation Islamischer Staat (IS) in Deutschland. Da es sich hier um eine terroristische Organisation handele, die auch in Deutschland Unterstützung erfahre, „gehe ich davon aus, dass im Innenministerium mit Hochdruck geprüft wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen“, sagte Bosbach der Zeitung Die Welt vom Donnerstag. Für ein Verbot des IS plädierte auch Grünen-Parteichef Cem Özdemir.

„Dass in Deutschland öffentlich für den IS und seine verbrecherischen Ziele geworben werden darf, ist mehr als nur ärgerlich, das ist völlig inakzeptabel“, sagte Bosbach weiter.

Er forderte, auch die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Dies war 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung abgeschafft worden, lediglich Mitglieder- oder Spendenwerbung ist verboten.

„Ich befürworte ein Organisationsverbot“ von IS, sagte auch Özdemir. Es sei unbestritten, dass es sich bei IS „um eine Organisation handelt, deren Grundsätze unserer demokratischen Grundordnung entgegenstehen“, begründete der Grünen-Chef ebenfalls in der Welt seine Forderung. Besonders die Verwendung der Symbole der extremistischen Organisation müsse verboten werden.

Verbot müsse „rechtlich wasserfest“ sein

Bedenken äußerte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). Voraussetzung für ein Verbot sei, dass der IS in Deutschland überhaupt eine Struktur aufweise, sagte er der Welt. Dafür gebe es bisher „keine verwertbaren Erkenntnisse“.

Zur Vorsicht riet im selben Blatt auch SPD-Fraktionsvize Eva Högl. Zwar verurteile sie das Vorgehen des IS im Irak ausdrücklich, ein Verbot in Deutschland müsse aber „rechtlich wasserfest“ sein, denn „sonst blamiert sich der Rechtsstaat“.

Die Extremistenorganisation IS kontrolliert große Gebiete in Syrien und im Irak. Besonders religiöse Minderheiten wie Christen und Jesiden, aber auch generell Andersdenkende werden von ihren Kämpfern auf grausame Weise verfolgt.

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6 Kommentare

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  • Der Rechtsstaat könnte sich blamieren? Ich finde es eher blamabel, daß man eine Terrorgruppe explizit verbieten will.

    Kann mir einer erklären, warum dies separat geschehen muß?

    • @Hendrik Buhr:

      Ein Zitat aus der Wikipedia:

       

      "Der Begriff „Terror“ wie der an ihn angelehnte Begriff „Terrororganisation“ sind umstritten und es konnte trotz mehrerer Versuche bisher keine Staaten-übergreifende Definition gefunden werden. Richard Reeve Baxter, ehemaliger Richter am Internationalen Gerichtshof äußerte sich wie folgt

       

      „Wir haben Grund zum Bedauern, dass uns ein juristischer Begriff des Terrorismus jemals auferlegt wurde. Der Begriff ist unpräzise; er ist mehrdeutig; und vor allem dient er keinem entscheidenden juristischen Zweck.“

      (We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.[1])

       

      So existiert für nahezu jeden Staat eine andere Definition von Terror, in den USA gelten darüber hinaus verschiedene Definitionen der einzelnen Behörden.[2] Im Jahre 1988 existierten bereits 109 verschiedene Definitionen von dem Wort „Terror“ und diese Anzahl dürfte speziell nach dem 11. September 2001 weit gestiegen sein.[1]

    • @Hendrik Buhr:

      Das war gerade genau mein Gedanke. Terroristische Vereinigungen sind verboten. Die Mitgliedschaft strafbar. Dummerweise wurde der Begriff dermaßen inflationär gebraucht, daß er keine klare Bedeutung mehr hat. Irgendwie sind inzwischen immer "die anderen" Terroristen.

    • @Hendrik Buhr:

      Offensichtlich weil § 4 Grundgesetz über §1 Grundgesetz steht. Die Würde des Menschen ist nur solange unantastbar, solange keine Religion im Wege steht. Religionen stehen offensichtlich immer noch über geltendem Recht. Da müsste man erst mal § 4 Grundgesetz und die europäische Menschenrechts Charta ändern und das wird höchste Zeit im 21. Jahrhundert.

      • @Beppo:

        Sie sind wohl Verfassungsrechtler, was?

        • @willanne:

          Nein, ich mache mich nur schlau wenn ich etwas bewegen möchte.