: Islamische Kopftücher provozieren keineswegs
Nach einem langen Streit hat das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs jetzt drei moslemischen Schülerinnen recht gegeben, die vor zwei Jahren von einer Schule verwiesen worden waren, weil sie das islamische Kopftuch im Unterricht getragen hatten. Der Conseil d'Etat hob die Maßnahme auf, da es sich hier um einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gehandelt hat. Der Disziplinarrat des „College Jean-Jaures“ in Montfermeil bei Paris hatte sich auf eine schulinterne Vorschrift berufen, die äußere Zeichen religiöser und politischer Zugehörigkeit im Unterricht untersagt. Die Frage, ob Kopftücher in den öffentlichen Unterrichtsanstalten Frankreichs getragen werden dürfen, hatte monatelang für Wirbel gesorgt. Der Schulleiter von Montfermeil machte geltend, das beharrliche Kopftuchtragen der Schülerinnen habe „provozierenden und militanten Charakter“.(Foto: Brigitte Kraemer)
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