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Islamische KleidungsvorschriftenMädchen soll nicht schwimmen

Eine muslimische Familie aus Bremen klagt bisher erfolgslos gegen gemischten Schwimmunterricht für ihre Tochter. Nun soll das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen.

Ab welchem Alter darf auf den Schwimmunterricht verzichtet werden? Bild: dapd

HAMBURG taz | Eine muslimische Familie aus Bremen will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Befreiung ihrer Tochter vom schulischen Schwimmunterricht durchzusetzen.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat am 13. Juni entschieden, dass Schülerinnen muslimischen Glaubens grundsätzlich am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Die Familie war mit ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung gescheitert.

Die Eltern der Neunjährigen argumentieren, nach ihrer Auslegung des Korans würden die islamischen Kleidungsvorschriften bereits ab einem Alter von achteinhalb Jahren gelten. Somit wäre zwar die Teilnahme am Sportunterricht in weiter Kleidung, nicht aber am gemischten Schwimmunterricht erlaubt.

Das OVG ist der Auffassung, erst nach Einsetzen der Pubertät, nach Vollendung des zwölften Lebensjahres, hätten muslimische Schülerinnen einen Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden. Anwalt Matthias Westerholt reicht jetzt Verfassungsbeschwerde ein.

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17 Kommentare

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  • Es ist schon sehr erstaunlich, wenn der Anwalt des Mädchens fordert, dass sich ein Einwanderungsland den (hier: religiösen) Vorstellungen der Einwanderer anzupassen hat.

     

    Nach meinem bisherigen Verständnis ist es genau umgekehrt.

  • BO
    best of

    @ Fatima:

     

    PI? Ist das nicht die Seite dieser Ultrarechtsextremen Nazi-Radikalen-Terrororganisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

     

    Die die heilige Scharia total ablehnen, und Lügen verbreiten wie:

    Islam bedeute nicht Frieden, sondern Unterwerfung?

     

    Keine Ahnung, welche Kommentare dort zu lesen sind, denn von solchen Seiten, die nur Lügen verbreiten sollte man sich natürlich fernhalten.

     

    Daß SIE sich nun outen, dort mitzulesen, ja, das ist wirklich Pfui Teufel: schämen Sie sich!

  • F
    Fatima

    Kommentare wie bei PI. Pfui Teufel.

  • BO
    best of

    @ sigibold:

     

    >>falls das stimmt, dann eindeutig ja!

  • R
    Rizo

    @ sigibold:

     

    Was Sie da von sich geben ist eine unglaubliche Frechheit. Wie können Sie die religiösen Gefühle Ihrer Mitmenschen mit derart plumper Hetze so mit Füßen treten?

     

    Selbstverständlich war er kein (ich wiederhole:kein!) Pädophiler. Wie kommen Sie denn darauf? Bloß weil er mit einer Neunjährigen geschlafen hat? Also bitte! Das ist doch lächerlich! Die beiden waren verheiratet - sie war seine EheFRAU. Klar so weit?

     

    Abgesehen davon ist Ihre Denkweise offensichtlich von der typisch europäisch-patriarchalischen, unterdrückerisch-imperialistischen Kultur geprägt. Einer sechsjährigen Frau das Urteilsvermögen in Sachen Ehe, oder einer neunjährigen Frau die sexuelle Selbstbestimmung abzusprechen und sie als Kind zu bezeichnen ist doch blanker Sexismus.

     

    Außerdem ist der Fall eh verjährt.

     

    Übrigens riskieren Sie eine Anzeige wenn Sie so weitermachen:

    http://europenews.dk/de/node/40427

  • S
    sigibold

    @von best of: falls das stimmt, dann eindeutig ja!

  • A
    Awa

    Als Frau eines muslimischen Mannes habe ich nichts gegen den Koran, doch nachdem ich mich lange mit dem Thema beschäftigt habe, bin ich zur Überzeugung gekommen, dass Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit nicht mit reiligiösen Traditionen belastet werden sollten. Wozu haben wir die Freiheiten in Europa erkämpft, wenn sie durch solche Riten unterlaufen werden?

  • BO
    best of

    @ D.J.:

     

    >>Vorbild war Mohammed, der die Ehe mit Aischa vollzogen haben soll, als diese neun war.

  • H
    Hatem

    Warum müssen solche Hardcore-Muslime unbedingt in einem demokratischen Staat leben, in dem eben nicht die Scharia herrscht? Warum ziehen sie nicht nach Ägypten, Pakistan, Saudi-Arabien oder oder oder?

     

    Aber wahrscheinlich verstehen sich die Eltern als Vorkämpfer des Islam, die versuchen, die Demokratie mit ihren eigenen Grundwerten in die Knie zu zwingen...

     

    Keine Toleranz den Intoleranten!

  • S
    sigibold

    Da ich leider nicht mehr in Bremen wohne bin ich nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Ich weis aber aus meiner Kindheit, dass Schwimmen lernen an Bremer Schulen einen sehr hohen Stellewert hatte ( und auch hoffentlich noch hat) In den unteren Klassen verbesserte das Freischwimmerzeugnis die Sportnote. Selsbt die schlimmsten Durchhänger bekamen keine fünf im Sport wenn sie schwimmen konnten. In den höheren Klassen wirkte es sich negativ auf die sportnote aus wenn man nicht schwimmen konnte. Ohne mindestens den Freischwimmer zu haben konnte keine zwei mehr erreicht werden. Was aber praktisch sehr selten wahr, weil aktiv an den Schulen gefördert.

     

    Ich muss sagen, dass mir dieser ganze Religionsquatsch von Tag zu Tag mehr auf den Senkel geht. Blödmänner aller Länder vereinigt euch. Schwimmen können ist nicht nur Spass sonders auch lebensrettend. Und dies hier ist Deutschland. Deutschland ist ein säkularer Staat. Religionen sind Privatsache und haben gegenüber dem Staat zurückzustehen. Bekloppte Ansichten sowieso!!

  • R
    Rizo

    "Das OVG ist der Auffassung, erst nach Einsetzen der Pubertät, nach Vollendung des zwölften Lebensjahres, hätten muslimische Schülerinnen einen Anspruch, vom Schwimmunterricht befreit zu werden."

     

    Diese Auffassung teile ich allerdings nicht - warum sollte ich auch? Was soll diese ewige Abgrenzung seitens der Muslime? Und wieso knicken Gerichte vor diesen Extrawurst-Bestellungen ein?

  • KG
    klara geist

    im allgemeinem besteht das recht auf gleichbehandlung

    für erwachsene und für kinder.die allgemein.schulpflicht besteht ebenso.

    der schulsport,das schwimmen gehört wohl dazu,ist teil des lehrangebotes das verpflichtend ist.

    zumindest soweit das angebot nicht in kurssysteme aufgeteilt und eine möglichkeit der wahl besteht.

    in einem sekularisierten staat können religiöse

    gründe nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht zur benachteiligung des kindes führen.

    dem haben die richter rechnung getragen.

    wie schon im kölner urteil sind die rechte des kindes

    prioritär zu wahren.ebenso der bildungsauftrag

    des staates zu gewährleisten.

    natürlich können rechtsanwälte versuchen nun viel geld zu verdienen.aber so ist die rechtsfolge.

    und die evtl.berücksichtigung beim 12 lebensjahr

    gilt in der regel auch nicht dauerhaft sondern nur

    für "spezifische zeiten der unpässlichkeit"...

    das schränkt dasrecht auf religionsfreiheit in keinsterweise ein.ismaistische halbinquisitorische zwangsvorstellungen gehören nicht zur zeitgemäßen religionsausübung.

  • D
    D.J.

    Hintergrund einer solchen Forderung ist die Tatsache, dass nach der Scharia die Ehe bereits mit Neunjährigen möglich ist, wenn diese bereits eine Menstruation hatten. Vorbild war Mohammed, der die Ehe mit Aischa vollzogen haben soll, als diese neun war. Diese Überlieferung ist bis ins 20. Jh. niemals in der islamischen Welt angezweifelt oder kritisiert worden. Für "Besser"wisser, die das für islamophobe Hetze halten: Hier ein Link zu einer Abhandlung, die "liberal verseuchte" Muslime kritisiert ob solcher Zweifel und die Kinderehe verteidigt:

     

    http://www.way-to-allah.com/dokument/Die_Junge_Ehe_Der_Aisha_Ra_01.pdf

  • S
    Sandra

    Deutschland lernt absolut nicht dazu. Islamophob wie eh und je! Und dann wundert man sich das sich Muslime gegen den deutschen Staat auflehnen? Ich kann es nachvollziehen! Über werden Muslime provoziert, ob am Christopher-Street-Day, durch den Bau von immer mehr Synagogen, Schweinefleisch wohin man guckt, nackte Fraue überall (gerade im Sommer)und jetzt müssen die Muslime auch noch mitschwimmen. Warum kann man nicht tolleranter sein?

  • BR
    Bad Religion

    "Religion ist Opium für's Volk" - Im Namen der Religion soll hier ein Kind von vollkommen harmlosen Erfahrungen wie Schwimmen abgehalten werden.

     

    Was hat das bitte mit Religionsfreiheit zu tun? Und warum wird das Recht des Kindes auf ungestörte Entwicklung von ihrer eigenen Familie geringer geschätzt als die sog. Religionsfreiheit?

  • FE
    Frau Edith Müller

    Wollen die, dass ihr Balg ersäuft?

  • K
    KlausK

    Die Befreiung vom Sportunterricht aus religiösen Gründen ist zwar nicht vorgesehen, wird aber oft aus Konfliktscheu praktiziert.

     

    Die Schulen müssten konsequenter vorgehen und jedes unentschuldigte Unterrichtsversäumnis ahnden, so lange kein ernsthafter Grund erkennbar ist.

    Für die Bremer Schule wünsche ich mir, dass sie recht bekommt.