Islam-Institut der Humboldt-Universität: Letzte formale Hürde genommen
Studierende der HU wollen das umstrittene Institut noch verhindern. Vorerst vergeblich: Ihre Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

Der bislang letzte Versuch, die Einrichtung des umstrittenen Instituts für Islamische Theologie an der Humboldt Universität (HU) zumindest auszubremsen, ist gescheitert. In dieser Woche ging den studentischen Mitgliedern des Akademischen Senats der HU die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu, dass ihre Beschwerde über das Prozedere der Einrichtung erst im Hauptsacheverfahren – also ohne aufschiebenden vorläufigen Rechtsschutz – behandelt werden würde. Damit sind die Beschlüsse der Hochschulgremien zum Islaminstitut zwar nicht zwangsläufig rechtens, aber praktisch wirksam.
Die Studierenden hatten geklagt, nachdem ihr Veto gegen die Entscheidung des Senats, dem Kuratorium die Einrichtung des Instituts zu empfehlen, übergangen wurde. Sie haben noch nicht entschieden, ob sie gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen, auf das Hauptsacheverfahren warten oder die Rechtsaufsicht der Hochschule, den Berliner Senat, anrufen.
Unabhängig davon, ob die studentischen SenatorInnen nachlaufend mit ihrem formalen Widerspruch noch Recht bekommen, wird die Gründung trotz der ebenfalls von mehreren Seiten geäußerten inhaltlicher Bedenken vorangetrieben. Das Interesse, nach jahrelangem Hin und Her endlich zu einem Abschluss zu kommen, ist auf Seiten der Hochschule, der Wissenschaftsverwaltung und auch der WissenschaftspolitikerInnen der Koalition erkennbar groß. Das Unbehagen angesichts der ausschließlichen Teilnahme konservativer islamischer Verbände am Prozess steht hinter dieser Absicht zurück.
Ob der ehrgeizige Plan, das Institut bereits im Wintersemester 2019/20 in Betrieb zu nehmen, eingehalten werden kann, ist allerdings aufgrund praktischer Gegebenheiten keineswegs sicher. Der Beirat des Instituts hat sich bislang nicht konstituiert. Die Frage, ob die verschiedenen Interessen zwischen unabhängiger Wissenschaft, Religionspolitik und Glaubensgemeinschaften dort konstruktiv zusammengeführt werden können, wird aber erst dann beantwortet werden können.
Der erste Test des Gremiums wären die aufwändigen und zeitintensiven Berufungsverfahren für sämtliche Professuren, alle wiederum im Spannungsfeld der verschiedenen Ansprüche der Beteiligten stehend. So ist weiterhin ungeklärt, wie die von politischer Seite vorgebrachte Ankündigung, keine als Antisemiten aufgefallene Personen in Beirat oder Institut dulden zu wollen, durchgesetzt werden soll oder wie für den Anfang ein solcher Verdacht gegebenenfalls überhaupt vorgebracht und geprüft werden würde.
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