Internetgigant klagt gegen hohe Strafe: Ist Google zu mächtig?

Das EU-Gericht verhandelt über die Klage des Konzerns gegen ein Milliarden-Bußgeld. Die Suchmaschine soll eigene Angebote bevorzugt haben.

eine Lamppe beleuchtet das Google-Logo

Google-Logo: Mächtiger Internetgigant streitet mit der EU-Kommission über Strafzahlungen Foto: Arnd Wiegmann

KARLSRUHE taz | Missbraucht Google seine Marktmacht als führende Suchmaschine? Darüber verhandelt das EU-Gericht (EuG) in Luxemburg. Google bot seit 2004 einen Preisvergleichsservice unter dem Namen Froogle an, ab 2009 hieß er Product Search, seit 2013 Google Shopping. Er konkurriert mit anderen Vergleichsseiten wie idealo.de oder billiger.de. Die EU-Kommission hat im Sommer 2017 gegen Google ein Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro verhängt.

Der Vorwurf: Google missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, um dabei den eigenen Preisvergleichs-Dienst gegenüber den Konkurrenten zu bevorzugen. Hinweise auf den eigenen Dienst würden in einer speziellen Box vor den Suchergebnissen platziert. Außerdem seien diese Hinweise wegen Fotos und ergänzender Produktinformationen auch auffälliger als die Zeilen der Konkurrenz in der Trefferliste.

Laut EU-Kommission missbrauchte Google auf diese Weise seine Marktmacht ab 2008, weil sich der eigene Dienst zunächst nicht durchsetzen konnte. In der Folgezeit wuchs der Zugriff auf den Google-Vergleichsdienst in Deutschland um das 35-fache. Dass dies kein Zufall war, sondern perfide Strategie, versucht die EU-Kommission anhand von internen E-Mails von Google-Managern zu beweisen.

Google erhob gegen das Verbot und das Bußgeld der EU-Kommission Klage, die aber keine aufschiebende Wirkung hat. Die Vorwürfe der Kommission wurden von Google rundweg bestritten. Google habe nur versucht, bessere Ergebnisse für seine Suchmaschinen-Kunden anzuzeigen. Es sei nie um die Steuerung von Traffic zum eigenen Angebot gegangen.

Das EU-Gericht verhandelt von Mittwoch bis Freitag über Googles Klage gegen die EU-Kommission. Die Kommission wird von neun Parteien unterstützt, unter anderem von den deutschen Verbänden der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Auch Deutschland beteiligt sich – als einziger EU-Staat – am Verfahren. Google hat keine Unterstützer. Ein Urteil wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Nicht die erste Strafe

Auch wenn der Prozess wegen der Unterstützer etwas deutschlandlastig wirkt, so bezieht sich der Kommissionsvorwurf gegen Google doch auf weite Teile der EU. In 13 Staaten soll Google seine Marktmacht missbraucht haben – überall, wo Google Shopping mit einem nationalen Angebot präsent ist.

2018 und 2019 hat die EU-Kommission zwei weitere Milliarden-Bußgelder gegen Google verhängt. 4,34 Milliarden Euro musste Google bezahlen, weil bei Android-Mobilfunk-Betriebssystemen die eigene Suchmaschine bevorzugt wurde. Zudem muss Google 1,49 Milliarden Euro bezahlen, weil es seine marktbeherrschende Stellung bei der Online-Werbung zum Nachteil von Konkurrenten missbrauchte. Gegen beide Bußgelder hat Google geklagt, das EuG hat aber noch keine Verhandlungstermine festgelegt.

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