: Instanzenstreit über Moksel-Subventionen
■ Gebührennachlaß für Wasser gewährt
Buchloe/München (taz) – Die BürgerInnen in der knapp 10.000 Einwohner zählenden Allgäuer Stadt Buchloe sind aufgebracht. Grund hierfür ist ein Gebührennachlaß der Kommune in Höhe von 324.000 Mark. Gewährt wurde dieser dem ortsansässigen Fleischgiganten Alexander Moksel AG, und zwar als Wirtschaftsförderung. Dies ist freilich nach Ansicht der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Ostallgäu, nicht zulässig.
Seit Monaten wird daher das umstrittene Gebührengeschenk geprüft. Wegen der Tragweite des Falles – es gab auch noch einen Gebührennachlaß aufs Wasser von über 800.000 Mark – schaltete das Landratsamt die Regierung von Schwaben ein. Doch trotz der Beanstandung und der laufenden Überprüfung bekräftigte kurz vor der Jahreswende der Buchloer Stadtrat erneut seinen unzulässigen Förderbeschluß. Das scheint jetzt auch der Regierung des Guten zuviel zu sein. Die Regierung von Schwaben hat den Fall jetzt zur Prüfung an das bayerische Innenministerium weitergegeben. Dort soll nun entschieden werden, ob Moksel zurückzahlen muß.
Die schlagzeilenträchtigen Moksel-Affären, wie die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug mit dem Schalck-Imperium und das millionenschwere Nummernkonto in der Schweiz, haben die Bevölkerung in Buchloe nicht annähernd so aufgebracht wie das Gebührengeschenk. Schließlich gilt Alexander Moksel als großherziger Mäzen.
Gemeindeoberhaupt Franz Greif (CSU) kontert die Kritik: „Wir kriechen nicht vor Moksel zu Kreuze. Wir schätzen das Verhältnis realistisch und objektiv ein. Wir wissen, daß die Firma in den zurückliegenden Jahrzehnten der größte Gewerbesteuerzahler war, die Familie Moksel der größte Sponsor für viele Vereine ist. Dies wissen wir zu würdigen.“
Moksel-Vorstandschef Rodo Schneider wiederum beteuert, die Firma habe nicht, wie mehrmals unterstellt, Druck mit Arbeitsplätzen auf die Stadt ausgeübt. Das sei nie nötig gewesen. Klaus Wittmann
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