Insolvenzplan für Suhrkamp-Verlag: Familienstiftung darf zustimmen

Gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro wurde ein entsprechendes Verbot vom Gericht aufgehoben. Die Umwandlung des Verlags in eine AG rückt etwas näher.

Im Regal immer wieder schön anzusehen: die bunten Bücher von Suhrkamp. Bild: imago / Steinach

FRANKFURT/BERLIN dpa | Im Streit um die Zukunft von Suhrkamp kann die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Insolvenzplan zustimmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte nach Mitteilung vom Mittwoch ein zuvor vom Landgericht Frankfurt erlassenes Verbot vorläufig aus. Die Gläubigerversammlung ist in Berlin für den 22. Oktober terminiert.

Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61 Prozent am Verlag hält, will das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Der mit ihr verfeindete Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren.

Barlach lehnt das Konzept ab. Im September hatte das Landgericht Frankfurt der Familienstiftung per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.

Dagegen hat Unseld-Berkéwicz Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Für die Verhandlung gibt es noch keinen Termin. Das OLG stellte jetzt jedoch gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Der Verlag ist 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen.

Bei einer ersten Gläubigerversammlung am Dienstag hatten die Berechtigten weitgehend einvernehmlich für eine Fortsetzung des bisherigen Insolvenzverfahrens votiert.

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